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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen dienen zur Vereinfachung der Geschäftsbeziehungen.
Hier findet man alle grundsätzlichen Regelungen, die für die
Abwicklung von Aufträgen und Handlungen gelten. Weitere, individuell
getroffene Regelungen (in Schriftform) gelten darüber hinaus.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilen sich in folgende
zwei Bereiche:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miete und Service für die Bereiche Vermietung und Dienstleistung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf: für Warenverkauf und Installation
Untenstehend finden Sie diese Bedingungen zu Ihrer Information. Achtung:
Es gelten die jeweils bei Vertragsabschluss gültigen AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miete und Service
Stand 09/08
1. Allgemeines
1.1. Die folgenden allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil sowohl
aller Mietverträge als auch Mietangebote der Sigma Veranstaltungstechnik
GmbH (kurz Vermieter genannt) und finden in ihrer jeweils gültigen
Form ebenso für alle künftigen Verträge mit dem Vermieter
Anwendung. Der Vertragspartner des Vermieters (Auftragnehmer) wird im
Folgenden "Mieter" genannt.
1.2. Von diesen allgemeinen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
des Vermieters. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Mieters
werden ausdrücklich widersprochen.
1.3. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt
erst durch eine Unterzeichnung eines verbindlichen, durch den Mieter
nicht veränderten Angebotes und rechtzeitigem Eintreffen beim Vermieter
(innerhalb der Gültigkeitsfrist) zustande. Ein Vertrag kommt ebenfalls
durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Überlassung
des Mietgegenstandes durch den Vermieter bzw. Beginn der Serviceleistungen
zustande.
1.4. Angebote, Konzeptionen, Materialaufstellungen, technische Skizzen,
Pläne und andere erarbeitete Inhalte unterliegen dem Urheberrecht.
Die Weitergabe an Dritte wird nur mit schriftlicher Einverständnis
des Vermieters gestattet, Verstöße können strafrechtliche
Konsequenzen zur Folge haben.
1.5. Der Mieter stimmt der Speicherung relevanter Daten durch den Vermieter
zu. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
2. Mietgegenstand / Leistungen
2.1. Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung
oder im Lieferschein aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen
zur Miete oder zum Verkauf/Verbrauch und/oder Beauftragungen für
Arbeiten als Techniker und/oder andere Serviceleistungen.
2.2. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten
Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.
3. Mietzeit und Mietgebühr
3.1. Die Mietzeit wird nach Tagen (12 Uhr bis 12 Uhr folgender Tag)
berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietzeit beträgt
einen Tag. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung
bzw. dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager des Vermieters und endet
bis zum im Auftrag oder Lieferschein vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung
ins Lager.
3.2. Die Mietgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen
Preisliste und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte
tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte
bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.
3.3. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben
rein netto zzgl. MWSt. ab Lager des Vermieters.
4. Versand und Gefahrenübergang
4.1. Der Versand / Transport der Geräte erfolgt auf Kosten und
Risiko des Mieters auf dem vom Vermieter gewählten Versandweg,
es sei denn, der Mieter schreibt eine bestimmte Versandart ausdrücklich
vor. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung
gehen zu seinen Lasten.
4.2. Der Gefahrenübergang tritt ab Lager des Vermieters ein, auch
wenn der Transport durch den Vermieter erfolgt.
4.3. Der Mieter bestätigt mit der Übernahme der Geräte
deren einwandfreien Zustand, Funktion und Vollständigkeit. Jeweils
erforderliches und/oder angefordertes Zubehör ist beigepackt. Der
Mieter hat Gelegenheit dies bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
zu überprüfen.
4.4. Ist ein Mangel bei Übergabe nicht zu erkennen oder zeigt sich
ein Mangel erst später, so hat der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich
nach Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt der Zustand der Mietgegenstände
als mangelfrei.
5. Gebrauch der Mietsache
5.1 Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen
Behandlung der Mietsache. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch
und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Die Wartungs-,
Pflege- und Gebrauchsempfehlung des Vermieters sind zu befolgen. Der
Mieter bestätigt, dass er oder ein von ihm Beauftragter mit dem
ordnungsgemäßem Gebrauch der Mietsache vertraut zu sein.
Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen
zu beachten (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Berufgenossenschaftliche
Verordnungen, Versammlungsstättenverordnung etc.)
5.2. Sofern der Mieter kein Servicepersonal gebucht hat, hat dieser
alle notwendigen Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen fachgerecht
und auf seine Kosten vorzunehmen.
5.3. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung
Sorge zu tragen. Für Schäden, die infolge von Stromausfall,
-unterbrechungen oder -schwankungen eintreten, haftet der Mieter. Auch
eine vom Vermieter installierte Stromverteilung entbindet den Mieter
nicht von dieser Haftung.
5.4. Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum des Vermieters.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust
und Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung der Geräte
ist nicht erlaubt. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren
Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.
5.5. Die am Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder
oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder
in irgendeiner Weise entstellt werden. Der Mieter ermöglicht dem
Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.
5.6. Der Verkauf sowie die Verpfändung ist untersagt. Von der Pfändung,
durch Inanspruchnahme Dritter oder bei Verlust ist der Vermieter unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. Anfallende Interventionskosten trägt der
Mieter.
6. Haftung des Mieters
6.1. Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl,
verursachte Defekte, Transportschäden, Personenschäden, Feuer-
und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung
u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten
und Zubehör durch ihn - auch ohne eigenes Verschulden -, seine
Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen
Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt
der Mieter.
6.2. Im Falle eines Totalschadens oder Abhandenkommens hat der Mieter
ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl.
Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er persönlich
den Schadensfall zu vertreten hat.
6.3. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist
der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten
und den Vermieter zu benachrichtigen.
6.4. Lautsprecher, Lampen, Tonnadeln, Ton- und Videoköpfe werden
bei defekter Rückgabe dem Mieter zum Selbstkostenpreis berechnet.
7. Versicherung / Genehmigungen / gesetzliche Bestimmungen
7.1. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen
verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht)
ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
7.2. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen,
Bauabnahmen etc. sowie die Übernahme deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich
des Mieters.
7.3. Der Mieter sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
Wir weisen darauf hin, dass der Betreiber einer Veranstaltungsstätte
gemäß der Versammlungsstättenverordnung einen entsprechend
qualifizierten Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik zu beauftragen
hat. Dieser wird nicht automatisch durch den Vermieter gestellt, auch
wenn der Vermieter Servicepersonal einsetzt.
8. Haftung des Vermieters, Schadensersatz
8.1. Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand
der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
8.2. Eine Haftung des Vermieters bei verspäteter oder nicht erbrachter
Leistung sowie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden,
die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.
8.3. Eine Haftung des Vermieters für Schäden bei Überschreitung
zulässiger Lautstärken wird ausgeschlossen.
8.4. Eine Haftung für Folgeschäden, die sich aus einer Leistungsstörung
ergeben ist ebenso ausgeschlossen wie für Nichtfunktionieren der
Mietsache bei Kopplung mit Fremdequipment.
8.5. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden
gering zu halten. Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem Vermieter
unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu
geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige
Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter
die unverzügliche Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein.
8.6. Leistungsstörungen entbinden den Mieter nicht von der Einhaltung
der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der
Zahlung des Mietpreises.
8.7. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen
vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache
ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht
und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter
die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
8.8. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen
Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang
mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der
Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die
Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter
entstehen.
8.9. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt
sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus
gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
8.10. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber
Dritten. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den
Bedingungen des Vermieters.
9. Serviceleistungen
9.1. Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Aufbau, Techniker
und/oder anderes Personal, Abbau, Anlieferung etc. beinhalten, gelten
darüber hinaus folgende Vereinbarungen:
9.2. Der Mieter hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit
für das jeweils notwendige Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind
für die Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten
zur Verfügung zu stellen. Alle anfallende Kosten, auch wenn sie
unverlangt vom Vermieter ausgelegt werden, trägt der Mieter.
9.3. Die Verpflegung des Personals ist durch den Mieter sicherzustellen.
Sollte dies nicht erfolgen, wird eine Verpflegungspauschale von 25,-
EUR pro Person und Tag berechnet.
9.4. Wird für das Personal ein pauschaler Tagessatz festgesetzt,
versteht sich dieser für einen Zeitraum bis max. 10 Stunden. Fallen
darüber hinaus Überstunden an, werden diese jeweils mit 1/10
des Tagessatz zzgl. eines Überstundenzuschlags veranschlagt.
9.5. Der Mieter hat während des kompletten Zeitraumes die Überwachung
und Sicherung des Mietmaterials und des Personals sicherzustellen. Dies
gilt auch für die Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten,
nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das Personal des Vermieters übernimmt
diese Überwachung ausdrücklich nicht.
9.6. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung über die
dem Vermieter zugewiesenen Befestigungspunkte zum Errichten hängender
Konstruktionen, auch wenn diese dem Mieter durch Dritte zugewiesen wurden.
Für eventuelle Schäden durch unzureichender Belastbarkeit
haftet der Mieter.
9.7. Der Mieter stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner
während des gesamten Projektzeitraumes.
9.8. Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen
Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen
der Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten
gelten nur annähernd.
9.9. Erfolgen Serviceleistungen außerhalb eines Umkreises von
50km vom Standort des Vermieters, sind nach Bedarf Übernachtungsmöglichkeiten
für jede Person zu stellen (Einzelzimmer).
9. Stornierung / Kündigung
9.1. Der Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag nach Maßgabe
der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung).
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.2. Es wird im Falle der Stornierung innerhalb zwei Tage vor Mietbeginn
die Höhe der gesamten Vergütung vereinbart. Im Falle einer
frühzeitigen Stornierung, ermäßigt sich dieser jedoch
wie folgt:
bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% der Gesamtvergütung
bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% der Gesamtvergütung
bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% der Gesamtvergütung
bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% der Gesamtvergütung
9.3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens
beim Vermieter maßgeblich.
9.4. Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt
werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters
wesentlich verschlechtert haben, wenn der Mieter die Mietgegenstände
vertragswidrig gebraucht, wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses
in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die
Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht.
10. Lieferung
10.1. Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt
rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins
aus Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat, unmöglich,
kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
10.2. Teillieferungen und -leistungserbringungen sind gestattet.
10.3. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse,
gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B.
Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen, behördliche
Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc. berechtigen den
Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters,
vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um
die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
11. Rückgabe der Mietsache
11.1. Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte
nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.
11.2. Die Mietgegenstände sind vollzählig, geordnet und im
sauberen Zustand zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt
sich auch auf defektes Mietzubehör.
11.3. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter
über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der
Mietpreis entsprechend nachberechnet. Pro angebrochener Tag wird eine
volle Tagesmiete lt. aktueller Preisliste berechnet. Bei verspäteter
Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter darüber hinaus jeden
daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 11.4. Wird die Mietsache nicht
in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter
unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter für
die Zeit, die für die Instandhaltung erforderlich ist, den vollen
Mietpreis zu entrichten.
11.5. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme
der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die vom Vermieter erstellte
Bestandsaufnahme an.
11.6. Mit der Rücknahme der Mietsache bestätigt der Vermieter
nicht, dass diese mängelfrei übergeben worden ist. Der Vermieter
behält sich eine eingehende Prüfung innerhalb zwei Werktagen
vor.
12. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
12.1. Grundsätzlich ist die Mietgebühr bei Herausgabe der
Mietsache an den Vermieter fällig. Rechnungen sind, falls nicht
anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
12.2. Bei einer Mietdauer über 8 Tage ist der Vermieter berechtigt,
Zwischenrechnungen zu stellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich
vereinbart wurde.
12.3. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner
Wahl vom Mieter zu verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich
vereinbart wurde.
12.4. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere
Erinnerung ein.
12.5. Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere
Benutzung der Mietsache zu untersagen und deren sofortige Rückgabe
zu verlangen.
12.6. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, zur Deckung der
Auslagen und des Aufwandes Mahngebühren wie folgt zu verlangen:
1. Mahnung 5,00 EUR, 2. Mahnung 7,50 EUR, 3. Mahnung 9,00 EUR, darüber
hinaus kann der Vermieter für den fälligen Betrag Verzugszinsen
verlangen.
12.7. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
13. Sonstiges
13.1. Erfüllungsort ist das Lager in 82152 Krailling, Gautingerstr.
59a.
13.2. Der Gerichtsstand ist Starnberg bzw. München, soweit gesetzlich
zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam
sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
13.4. Für den Verkauf von Waren gelten darüber hinaus unsere
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf"
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf
1. Allgemeines
1.1. Angebote, Lieferungen und Leistungen der Sigma Veranstaltungstechnik
GmbH (im folgenden kurz "Verkäufer" genannt) erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (im folgenden
kurz "AGB" genannt.).
1.2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten
unsere AGB als angenommen, Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
werden hiermit widersprochen. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.
1.3. Es gilt immer die jeweils neueste Fassung dieser AGB. Der Kunde,
im folgenden auch "Käufer" genannt, sollte sich vor Vertragsabschluss
über den neuesten Stand der AGB erkundigen.
1.4. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn der Verkäufer
dies schriftlich bestätigt.
1.5. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem
Datenschutzgesetz für den Geschäftsbetrieb gespeichert und
nicht an Dritte herausgegeben.
1.6. Für den Geschäftsbereich "Vermietung & Service"
gelten darüber hinaus die "Allgemeinen Mietbedingungen".
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote des Verkäufers sind, sofern nicht schriftlich anders
vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend.
2.2. Abgeschlossene Verträge werden durch mit Zugang der schriftlichen
Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung
bzw. Leistung für beide Seiten verbindlich festgelegt und rechtsgültig.
Ergänzungen, Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Auch im Fall einer mündlichen Absprache kann auf die Erfordernis
der schriftlichen Bestätigung nicht verzichtet werden.
2.3. Der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Kunden, auch aus
wichtigen Gründen, ist ausgeschlossen bei Sonderartikeln, Ersatzteilen
sowie Expresslieferungen. Ausnahme: 2.6.
2.4. Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen auch
für Nachlieferungen sind unzulässig. Rücknahmen und Umtausch
sind ausgeschlossen. Ausnahme: 2.6.
2.5. Erklärt sich der Verkäufer in vorher vereinbarten Fällen
zur Rücknahme bereit, ist er berechtigt, eine Rücknahmegebühr
von 15,- EUR sowie anfallende Spesen und Bearbeitungsgebühren zu
berechnen. Rücknahmen erfolgen ausschließlich unter der Voraussetzung
der vorherigen Absprache und in einer für den Verkäufer frachtfreie
Lieferung in Originalverpackung. Bei sichtlichen Gebrauchsspuren behält
sich der Verkäufer zusätzliche Abzüge vor. Ausnahme:
2.6.
2.6. Ist der Käufer eine Privatperson (Verbraucher gem. BGB), so
gilt folgendes: Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen
innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und der Belehrung
über die Rückgabe. Nur bei nicht paketversandfähiger
Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe
auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief,
Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die
rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In
jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen
an: Sigma Veranstaltungstechnik GmbH,
Gautingerstr. 59a, 82152 Krailling. Rückgabefolgen: Im Falle einer
wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)
herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt
werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich
auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können
Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein
Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren
Wert beeinträchtigt.
3. Preise
3.1. Sämtliche Preise verstehen sich in EUR und - sofern nicht
anders angegeben - netto zzgl. der jeweils gültigen MWSt. Die Preisangaben
gegenüber Privatpersonen (Verbrauchger gem. BGB) sowie in unserer
Gebrauchtwarenliste verstehen sich inklusive der jeweils gültigen
MWSt.
3.2. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum bleiben vorbehalten.
Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers
genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden
gesondert berechnet.
3.3. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer
an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum
gebunden.
3.4. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager
Krailling. Auf Wunsch des Käufers erfolgt die Zusendung der Ware.
Kosten für den Transport und Transportversicherung gehen zu Lasten
des Käufers.
3.5. Eine Skontogewährung erfolgt nur nach Vereinbarung und hat
zur Voraussetzung, dass das Konto des Käufers keine fälligen
Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert
ohne Fracht.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung bzw. Leistungserbringung
gegen Nachnahme, Vorkasse oder Barzahlung.
4.2. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt,
Verzugszinsen zu berechnen. Diese richten sich nach dem Durchschnitt
der Kontokorrentzinsen der Banken und wird auf 11% p.a. festgelegt.
4.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen
oder anderen Ansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen
nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis anzurechnen. Eine Aufrechnung
von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese vom Verkäufer
anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt
ist.
4.4. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug,
Lastschriftrückgabe oder Nichteinlösung eines Schecks, ist
der Verkäufer berechtigt, alle offenen, auch gestundeten, Rechnungen
fällig zu stellen. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt,
weitere Lieferungen und Leistungen nur noch gegen Vorkasse auszuführen.
Dies berechtigt den Käufer nicht zur Annahmeverweigerung, auch
der Kaufvertrag bleibt bestehen.
4.5. Zahlungen sind in für den Verkäufer spesenfreier Weise
zu bezahlen. Anfallende Kosten bei Lastschrift- oder Scheckrückgaben
werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i.H. von 10,- EUR dem Kunden
belastet.
4.6. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anders
lautender Bestimmungen des Käufers legt der Verkäufer fest,
welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind.
5. Lieferung und Leistung
5.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager Krailling auf Kosten des Käufers.
Dies gilt sowohl für die Hauptlieferung als auch für sämtliche
Nachlieferungen.
5.2. Vom Verkäufer genannte Liefertermine sind unverbindlich, sofern
nichts anderes vereinbart wurde.
5.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung oder
Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
beispielsweise auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel
an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. - auch wenn sie
bei Vorlieferanten des Verkäufers eintreten, hat der Verkäufer
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen den Verkäufer die Lieferung oder Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten.
5.3. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern,
ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung
berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag
schriftlich zurückzutreten.
5.4. Sofern sich der Verkäufer wegen Nichteinhaltung verbindlich
zugesagter Fristen und Termine in Verzug befindet, ist ein Schadensersatzanspruch
des Käufers ausgeschlossen, soweit die Verzögerungen nicht
auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers oder
dessen Erfüllungsgehilfen beruht.
5.5. Der Verkäufer ist ausdrücklich zu Teillieferungen bzw.
Teilleistungen jederzeit berechtigt.
6. Versand, Transportversicherung und Gefahrenübergang
6.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager Krailling auf Gefahr des Empfängers.
Dies gilt sowohl für die Hauptlieferung als auch für sämtliche
Nachlieferungen.
6.2. Die Wahl der Versandart trifft der Käufer, wird diese nicht
ausdrücklich von ihm bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch den
Verkäufer nach Ermessen. Handelt es sich um Ware, die aufgrund
ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, so
ist der Verkäufer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen.
6.3. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als erfüllt, sobald die Ware
an den Transportausführenden übergeben wurde oder zwecks Versendung
das Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers
unmöglich wird, dann geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf den Käufer über.
6.4. Der Verkäufer schließt auf Wunsch des Käufers vor
Versand der Ware eine Transportversicherung ab. Der Käufer hat
die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen
und etwaige derartige Schäden sofort schriftlich mit Erstellung
eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie dem Verkäufer
anzuzeigen. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der
Meldefristen der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Der
Verkäufer übernimmt die Abwicklung mit der Transportversicherung
und lässt dem Käufer deren Leistung zukommen. Der Verkäufer
ist berechtigt, eine Verrechnung mit eigenen Ansprüchen gegen den
Käufer vorzunehmen.
6.5. Bei Versand von Leuchtstoffröhren und Neon übernehmen
die meisten Transporteure, die Transportversicherung und auch der Verkäufer
keine Haftung.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1.Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem
Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen
des Verkäufers durch den Käufer bleibt das Eigentum der gelieferten
Ware beim Verkäufer, auch im Falle der Weiterverarbeitung oder
Umbildung. (Vorbehaltsware)
7.2. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung,
so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers
an der einheitlichen Sache anteilig (Rechnungswert) auf den Verkäufer
übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers
unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer ein (Mit-)Eigentum zusteht
wird im folgenden als ebenfalls als Vorbehaltsware bezeichnet.
7.3. Der Käufer tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf
der Vorbehaltsware sowie aus anderen Rechtsgründen (Versicherung,
unerlaubte Handlung), auch im Falle der Weiterverarbeitung, an den Verkäufer
ab. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer dem Verkäufer
die Schuldner der abgetretenen Forderung innerhalb von 8 Tagen zu nennen
(Betrag, Fälligkeit, Anschrift etc.) und den Schuldnern die Abtretung
mitzuteilen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer außerdem,
die Forderungsabtretung seinerseits den Schuldnern des Käufers
bekannt zu geben.
7.4. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware
ist nicht zulässig und kann strafrechtliche Folgen haben.
7.5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer
auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer
unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt
der Käufer.
7.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug,
ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzufordern. Diese
Rückforderung gilt jedoch nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7.7. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer
aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Käufer zustehen, werden
dem Verkäufer Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach
seiner Wahl freigeben wird, sobald der Wert die Forderung nachhaltig
um mehr als 30% übersteigt.
8. Gewährleistung
8.1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von
Fabrikations- und Materialmängeln sind, es sei denn, diese wurden
vor Vertragsschluss dem Käufer mitgeteilt. Es gilt die gesetzliche
Gewährleistungsfrist, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die
Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum. Ist der Käufer
keine Privatperson (Verbraucher gem. BGB), so wird keine Gewährleistung
auf als gebraucht verkaufte Ware gewährt.
8.2. Leuchtmittel und als "defekt" gekennzeichnete Ware sind
von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung erlischt
außerdem bei Eingriff an den Gegenständen, bei unüblichem
oder außergewöhnlichem Gebrauch, bei Nichtbefolgung von Betriebs-
oder Wartungshinweisen, bei Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die
nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
8.3. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung,
spätestens nach 2 Tagen, verborgene Mängel unverzüglich
nach Entdeckung, schriftlich gerügt werden. Transportschäden
sind keine Garantiefälle, hier haftet i.d.R. der Transporteur.
8.4. Im Falle der Mängelrüge des Käufers hat dieser die
schadhafte Ware dem Verkäufer zu überbringen. Der Transport
erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Ware ist sorgfältig zu
verpacken und frachtfrei an den Verkäufer zu senden.
8.5. Der Käufer erhält nach Wahl des Verkäufers Mängelbeseitigung
(Nachbesserung), Umtausch oder Warengutschrift. Der Umtausch kann auch
gegen Ware gleicher Art und Güte erfolgen. Schlägt eine dreimalige
Nachbesserung nach angemessener Frist fehl. so kann der Käufer
nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder die Wandlung
des Kaufvertrages verlangen. Ein weitergehender Schadensersatz ist in
jedem Falle ausgeschlossen.
8.6. Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert,
auch nicht für Umtausch oder ersetzte oder reparierte Teile.
8.7. Reparaturleistungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen,
werden gegen Berechnung ausgeführt. Kostenvoranschläge sind
kostenpflichtig, auch wenn die Reparatur auf Kundenwunsch nicht ausgeführt
wird. Bei Rücksendungen von Waren, die keinen Fehler aufweisen,
werden entstandene Prüfaufwendungen berechnet.
9. Allgemeine Haftungsbeschränkungen und Hinweise
9.1. Der Verkäufer weist ausdrücklich auf die für Montage,
Installation und Betrieb in öffentlichen Gebäuden, Bühnen
oder Versammlungsstätten geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien
bzw. -vorschriften insbesondere für Sachverständigenabnahmen
hin. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, sich über diese
Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften zu informieren, diese zu beachten,
sowie Montage, Installation, Betrieb und Abnahme gemäß diesen
Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften vorzunehmen. Der Käufer
verpflichtet sich hiermit außerdem, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien
und -vorschriften mitzuteilen, sowie für die Montage, Installation,
Betrieb und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls
seinen Abnehmern aufzuerlegen.
9.2. Die gelieferte Ware darf nur für den angegebenen Zweck verwendet
werden. Wenn am Bestimmungszweck der Ware Zweifel bestehen, müssen
diese bei einem kompetenten Fachmann oder beim Verkäufer geklärt
werden.
9.3. Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung,
Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung durch
den Verkäufer sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10. Sonstiges
10.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer
und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand
ist, soweit gesetzlich zulässig, 82319 Starnberg, Erfüllungsort
ist das Lager in 82152 Krailling, Gautingerstr. 59a.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam
sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
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